Unterrichtsbeginn:

  • Ich komme mit Stundenbeginn in die Sporthalle.
  • Ich betrete die Sporthalle erst, wenn eine Sportlehrkraft anwesend ist.
  • Ich trage Sportkleidung und Sportschuhe (Ausnahmen müssen mit den Sportlehrkräften vereinbart werden).
  • Ich stelle mein Getränk vor der Sporthalle ab.
  • Ich lege meinen Schmuck (auch Ohrschmuck) oder meine Uhr ab (Verletzungsgefahr).
  • Ich stecke meine schulterlangen Haare hoch oder benutze ein Haargummi.
  • Das Klassenbuch der Klasse wird mitgebracht.
  • Eine Erkrankung, Sportbefreiung oder fehlende Sportkleidung teile ich den Sportlehrkräften zu Stundenbeginn selbstständig mit.


Verhalten in der Sporthalle:

  • Ich trinke und esse nicht in der Sporthalle. Kaugummis werden im Mülleimer entsorgt.
  • Die vereinbarten Regeln und Absprachen mit den Lehrkräften (z. B. Fairness im Spiel, Gerätetransport, Gerätenutzung, Gesprächsregeln) werden von mir eingehalten.
  • Ich benutze ohne Erlaubnis der Lehrkräfte keine Sportgeräte.
  • Die Sporthalle verlasse ich nur (z. B. Trinkpause, Toilettengang) nach Rücksprache mit den Sportlehrkräften.

Sportbefreiung:

  • Eine Sportbefreiung kann nicht von dir selbst ausgesprochen werden. Es muss immer eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
    • bis zu 1 Woche von den Erziehungsberechtigten
    • länger als 1 Woche durch eine ärztliche Bescheinigung
    • länger als 4 Wochen nach Rücksprache mit der Schulleiterin

  • Jede Schülerin und jeder Schüler ist grundsätzlich zur Teilnahme an theoretischen Unterweisungen verpflichtet.
    • zu organisatorischen Aufgaben
    • als Protokollant/in des Unterrichtsgeschehens
    • zum Geräteauf - und abbau
    • zu anderen Hilfsdiensten
    • zur Ausübung von Schiedsrichterfunktionen

Nach der Sportstunde:

  • Ich verlasse die Sporthalle erst, wenn die Sportlehrkraft dies erlaubt hat.
  • Ich benutze kein Sprühdeodorant im Umkleidebereich.
  • Ich beeile mich beim Umziehen, damit ich pünktlich zum nächsten Unterricht kommen kann.
     

Sportkollegium der KSSH 04/2017