Über uns

Die KATHOLISCHE SCHULE SANKT HILDEGARD

ist eine staatlich anerkannte Grund- und Oberschule für Kinder und Jugendliche mit spezifischem Förderbedarf.

Der Schulträger ist das Erzbistum Berlin.


Besonderheiten der Schule:
Sie stellt die religiöse Bildung und das Reifen zum christlichen Menschen in den Mittelpunkt der Erziehungsarbeit.
Sie unterrichtet Schüler mit spezifischem Förderbedarf von der Klasse 1 bis zur Klasse 10 auf der Grundlage der für die Berliner Grundschule und die Sekundarstufe I geltenden Rahmenpläne.
Sie überprüft Schüler mit Lernschwierigkeiten im Sinne einer Förderdiagnostik und entwickelt Förderpläne.

Welche Schüler können aufgenommen werden?
In die Katholische Schule Sankt Hildegard können Schüler aufgenommen werden, die trotz ihrer Behinderung entsprechend den besonderen Möglichkeiten der Schule nach den Rahmenplänen der Berliner Grundschule und der Sekundarstufe I unterrichtet werden können.
Hierzu zählen Schüler mit Herzerkrankungen, Anfallsleiden, Hyperkinetischem Syndrom, Muskelerkrankungen, psychosomatischen Erkrankungen u.a.

Es gibt auch eine Klasse für Kinder mit komplexen Behinderungen, die den Förderbedarf geistige Entwicklung zugesprochen bekamen.

Aufnahmekriterien:
Bereitschaft, christliche Erziehung mitzutragen.
Fachmedizinisches Gutachten, das die Gesundheitsschädigung des Kindes beschreibt und eine Aufnahme befürwortet.
Psychologisches / Sonderpädagogisches Gutachten, das Stärken und Schwächen des Kindes beschreibt.
Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit von Schülern, Eltern, Lehrkräften und Therapeuten.

Besonderheiten der KSSH:
Verlässliche Halbtagsgrundschule: Betreuung der Grundschüler von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Dehnzeit: Dehnung des Stoffes der ersten zwei Schuljahre auf drei Schuljahre
Klassenfrequenz: 10 – 12 Schüler pro Klasse
Förderunterricht und Teilungsunterricht
Psychomotorik in den Dehnklassen
Logopädie
Physiotherapie
Psychologische Beratung für Eltern, Lehrer und Schüler
Soziales Gruppentraining für die Klassenstufen 7 und 8
Informationstechnische Grundbildung in Klasse 7 und 8 und Einsatz von Computern im Unterricht
Betreuung und Beratung durch eine Sozialpädagogin
Betreuungsangebot für Schulabsolventen nach Verlassen der Schule
Betriebspraktikum in den Klassen 8 und 10
Sozialpraktikum in Klasse 9
Intensive Berufsvorbereitung

Welche Schulabschlüsse sind möglich?
Einschulung in die Grundschule der KSSH und Überleitung an die Regelschule, wenn die Möglichkeiten des Schülers eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen.

Besuch der KSSH bis zur 10. Klasse mit der Möglichkeit die Berufsbildungsreife, die erweiterte Berufsbildungsreife oder den mittleren Schulabschluss zu erwerben.

 

Schulgeld:

Für den Besuch der katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums Berlin wird ein monatliches Schulgeld in Höhe von 110 Euro erhoben. Für das 2. Kind wird auf Antrag das Schulgeld auf 75 %, für das 3. Kind auf 50 % reduziert. Für das 4. Kind und die folgenden Kinder an katholischen Schulen in Trägerschaft des Erzbistums entfällt das Schulgeld. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
Auf Antrag kann in besonderen Fällen eine Schulgeldermäßigung oder -befreiung ausgesprochen werden.

 

Zum Schuljahr 2024/25 wird auf ein einkommensabhängiges Schulgeldmodell umgestellt. Abhängig vom jeweiligen Einkommen wird ein angemessener Schulgeldbetrag festgesetzt. Das Modell befindet sich derzeit in Vorbereitung. Sie werden an dieser Stelle rechtzeitig und umfassend informiert.

 

 


Interessieren Sie sich für die Katholische Schule Sankt Hildegard?

Den Termin für den nächsten Informationsabend erfahren Sie in unserem Schulsekretariat.

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Katholische Schule Sankt Hildegard Schule für Kinder mit spezifischem Förderbedarf